Bericht aus dem Gemeinderat November 2022

Windenergieanlagen

Vom bei uns eigentlich ordentlich ausgelastetem Bauamt wurde ein Sachstandsbericht zum geänderten Recht mit dem Namen „Wind-an-Land“ gegeben. Dieses wurde uns vorgestellt und vor allem auf die im Kern 2026 und 2032 zu erreichenden Ziele hingewiesen. Dabei müssen im Landkreis Vorranggebiete im Regionalplan ausgewiesen werden, in denen Windenergieanlagen errichtet werden können. Dabei wurde auch berichtet, dass es diese Vorranggebiete in unserem Landkreis seit 2012 bereits gibt. Die dabei ausgewiesene Fläche erscheint bereits jetzt über der eigentlich im neuen Gesetzt geforderten 2% als Endziel zu liegen. Dabei befindet sich auf Tutzinger Flur kein Vorranggebiet und scheint auch ohne die nicht mehr anzuwendenden „10 H-Regelung“ nicht möglich zu sein. Dabei wäre ein Windpark nach Berger Vorbild unter Einbeziehung der Bürgerschaft durchaus wünschenswert.

Bebauungspläne

Weitere Tagesordnungspunkte bezogen sich durchweg auf Bebauungspläne, deren Billigung und Satzung. Auch der vorhabenbezogene Bebauungsplan für die Mitte von Tutzing für den ehemaligen „Kohlen- Müller“/kleiner EDEKA Mitte nimmt weiter Gestalt an. Der Bebauungsplan „ehemaliger Andechser Hof“ befindet sich gerade in Auslegung.


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