Bericht aus dem Gemeinderat März 2022

Verla-Pharm

Die Tutzinger Firma Verla-Pharm hatte bereits im letzten Jahr eine Erweiterung ihrer Betriebsgebäude geplant und wir hatten den Bebauungsplan entsprechend angepasst und erweitert. Jetzt ging es um eine erneute Erweiterung, jedoch für geplante Betriebswohnungen. Dies ist für die Firma, als auch für den Standort Tutzing wie auch für die Gemeinde an sich sehr wünschenswert und wird überparteilich begrüßt. Dementsprechend wurde der betreffende Bebauungsplan angepasst, um die dort in drei Bauphasen geplanten Betriebswohnungen zu ermöglichen. Insgesamt sollen rund 70 Wohnungen entstehen. Begonnen werden soll die erste Bauphase mit einem dreistöckigen Gebäude und in der zweiten Phase geht es mit zweistöckigen Gebäuden weiter. In einer mit dem Baubeginn nicht festgelegten dritten Phase sollen einige Doppelhäuser hinzukommen. Die Gebäude sind geschickt mit einer Tiefgarage unterbaut. Weitere verteilte oberirdische Parkplätze kommen hinzu. Eingebettet ist die Anlage in viel Grün. Ein besonderes Augenmerk wird auf die in diesem Geviert spezielle Lärm-Emissionssituation gelegt: im Norden befinden sich größere Einkaufsmärkte mit ihren Parkplätzen, im Osten befindet sich das Betriebsgelände der Verla-Pharm, im Süden sind der Sportplatz und die Dreifach-Turnhalle situiert und im Westen führen die Bahngleise entlang. Eine weitere Besonderheit hier an diesem Bebauungsplan ist, dass die bisher rechtlich mögliche überbaute Fläche und auch die damit verbundene Versiegelung weniger wird. Als eine der Ausnahmen wird hier nicht alles herausgeholt, sondern Ressourcen schonend gebaut.

Vortrag genossenschaftliche Wohnprojekte

Da es bei uns in der Gemeinde weiter Bestrebungen für bezahlbaren Wohnraum gibt, haben wir uns eine mögliche Option zu dessen Verwirklichung angehört. Gemeindlicher Grund zur Umsetzung ist vorstellbar. Besonderheit eines solchen Wohnprojekts ist, dass die Wohnkosten auch über Jahre kaum steigen. Anders als bei einem Einheimischenmodell, wo nach einer entsprechenden Laufzeit die Wohnung/das Haus auch wieder verkauft und damit Gewinne erzielt werden und steigende Wohnkosten entstehen. Mit einer Einmaleinlage „kauft“ sich der Mieter entsprechend seiner Wohnungsgröße in ein genossenschaftliches Wohnprojekt ein und zahlt eine vergleichsweise niedrige Monatsmiete. Wenn er irgendwann wieder auszieht, bekommt er seinen initial geleisteten Beitrag zurück, den der neue Mieter an seiner Stelle einzahlt. Um dies entsprechend anbieten zu können und die Monatsmieten niedrig zu halten, sind jedoch Dreistöckigkeit der Gebäude und mehr 25 als Wohnungen nötig. Eine Tiefgarage sollte nach Möglichkeit vermieden werden. Diese Kriterien engen den Kreis der bei uns möglichen Standorte deutlich ein. Weitere Kontakte und Anhörungen sind nötig.

Landesentwicklungsprogramm Bayern

Auch die Gemeinde Tutzing schließt sich dem Widerspruch des Landratsamts in den dort genannten Punkten an. Nicht nur die Entwicklung der Gemeinde und des Gemeindegebiets sehen wir deutlich in der eigenständigen Entscheidungsfreiheit beschnitten, sondern auch die hier geforderte vordringliche Verdichtung des Innenraums braucht die Vor-Ort-Kenntnisse der Gemeinde. Weiterer großer Kritikpunkt, den vor allem auch die Gemeinde Tutzing treffen würde, sind die Tiefbrunnen, die dem Trinkwasser vorbehalten werden sollen. Die Gemeinde Tutzing kommt damit jedoch ihrer verpflichtenden Aufgabe der normalen Wasserversorgung nach. Auch weil es für uns die beste Alternative ist.

Kommunale Zusammenarbeit Informationstechnologie

Die Gemeinde Tutzing möchte sich mit Nachbargemeinden personell und strukturell für die Betreuung der Informationstechnologie zusammentun. Diese angestrebte Synergie unterstützt die FDP-Fraktion ebenfalls.


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