Bericht aus dem Gemeinderat Februar 2023

Haushaltssatzung nach Haushaltsplan für das Jahr 2023

In der zweiten Gemeinderatssitzung des Jahres ging es um die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan für das Jahr 2023 sowie den Finanzplan für den Zeitraum 2022-2026. Der Tutzinger Haushaltsplan ist erneut umfangreich. Er umfasst 376 Seiten. Dabei gibt es Pluspunkte festzuhalten. Tutzings Steuerkraft wächst schneller als im Durchschnitt der Kommunen. Diese ist deutlich gestiegen von 12,7 Millionen € auf 14,5 Millionen €. Der Anteil der Gemeinde an der Einkommensteuer soll in diesem Jahr von 7,9 Millionen € auf 8,5 Millionen € zunehmen. Von der Finanzkraft vieler vermögender Menschen, die in Tutzing Leben, profitiert Gemeinde nur mäßig, weil ihr Anteil bei Einkommensbeträgen bis 35.000 € bei alleinstehenden und bis 70.000 € bei Ehegatten gedeckelt ist. Die Gewerbesteuer Einnahmen haben im vorigen Jahr eine Rekordhöhe von 7,6 Millionen € erreicht. Besonders erfreulich ist dabei, dass dazu nicht nur „eine Handvoll Großer“, sondern auch viele kleine und mittlere Unternehmen beitragen. Der Tutzinger Gewerbesteuer-Hebesatz bleibt mit 300 % unverändert. Unverändert lässt die Gemeinde auch die Hebesätze der 2021 erhöhten Grundsteuer A (330%) und B (340%). Weiterer Pluspunkt ist die Zweitwohnungssteuer sie wird in diesem Jahr mit einem erwarteten Wert von 240.000 € angesetzt. Ein neues Gutachten erfasst besondere Objekte, unter anderem die dem König von Thailand gehörende Villa in Seenähe, an der sich eine hitzige Diskussion entzündet hatte. Positiv ist der Stand der Pro-Kopf-Verschuldung. Bei ihr steht Tutzing gegenüber vielen anderen Kommunen recht gut da. Sie ist mit 225 € deutlich geringer als des Landesdurchschnitt von 765 €, obwohl eine neue Kreditaufnahme – geplant ist 1 Million € – vorgesehen ist. Abschließender Pluspunkt sind die freiwilligen sozialen Leistungen. Im Gegensatz zu manchen anderen Kommunen im Landkreis Starnberg hat Tutzing sie nicht reduziert.

Bei den Minus Punkten ist ein Rücklageabbau und ein Abschmelzen des Finanzpolsters der Gemeinde zu nennen. Von den über einige Jahre mehr als 9 Millionen € beträgt die Rücklage aktuell noch 4,9 Millionen € und soll bis Ende 2023 auf 2,3 Millionen € abnehmen. Ebenfalls negativ zu Buche schlägt die Kreisumlage. Sie ist um fast 1,6 Millionen € auf 8 Millionen € gestiegen. Auch als Minuspunkt ist die Verschuldung zu nennen. Seit dem Jahr 2018 haben sich die Schulden der Gemeinde Tutzing reduziert. Sie sind von damals 2,8 Millionen € bis auf 1,4 Millionen € gesunken. Aber nun gibt es eine Wende: in diesem Jahr sollen sie wieder auf 2,24 Millionen € zunehmen. Zudem der Kreditaufnahme von 1 Million € soll in den nächsten beiden Jahren eine weitere Kreditaufnahme von 367.000 € hinzukommen.

Als kurz gefasst es Fazit ist ein „kommunales Hartz IV“ nicht mehr nötig („Schlüsselzuweisung“ für finanzschwache Gemeinden vom Staat), aber finanziell sieht es dennoch nicht rosig aus.

Jahresrechnung 2021

Der Bericht über die örtliche Prüfung und die Feststellung der Jahresrechnung mit Entlastung der Bürgermeisterin sowie die Genehmigung der überplanmäßigen Ausgaben erfolgte einstimmig.

Mobilfunkmasten Monatshausen

Da das Thema der Aufstellung eines Mobilfunkmastes bei Monatshausen hohe Wellen der Entrüstung, vor allem der Anlieger, ausgelöst hatte, hat sich die Gemeinde Tutzing hier juristischen Rat eingeholt. Als Fazit kann festgehalten werden, dass die Aufstellung eines neuen Mobilfunkkonzeptes für die Gemeinde in keinem sinnvollen Nutzen-Kosten-Verhältnis steht und deswegen glücklicherweise, wie es auch die FDP gefordert hat, nicht weiter angestrebt wird. Es scheint jedoch aus der juristischen Sicht sinnvoll, den Bauantrag zur Errichtung des Mobilfunkmastes zunächst einmal abzulehnen, und zwar mit Verweis auf den fehlenden Beleg einer wirkliche Notwendigkeit an dieser Stelle: Stichpunkt „weißer Fleck“. In den Informationen der Mobilfunkanbieter im Internet ist dieser Bereich durchweg mit Funknetz abgedeckt. Ein weiterer Ansatz der Ablehnung bezieht sich auf die Höhe des Mastes, der mit knapp 60 m sehr hoch erscheint. Hier hinterfragt die Gemeinde, ob nicht auch ein niedriger Mast ausreichen würde. Letzter Kritikpunkt ist der jetzt gewählte Aufstellungsort auf einem privaten Grund, der für die Allgemeinheit als störend empfunden wird. Die Gemeinde hat im vom Mobilfunkanbieter ausgeschriebenen Suchkreis ein eigenes Grundstück, welches als weniger störend empfunden wird und dem Anbieter ebenfalls angeboten wurde. Dies wurde zunächst mit Verweis auf einen bereits bestehenden Vertrag mit dem privaten Eigentümer des jetzt beantragten Bauantrags gar nicht mehr geprüft. Es bleibt jetzt die Reaktion des Mobilfunkanbieters abzuwarten.


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