Keine weitere Verzögerung der Sanierung des Tutzinger Gymnasiums

  • Wir mahnen eine zügige Abgabe der Fördermittelanträge für die Sanierung des Gymnasiums Tutzing an – noch vor Übergabe der Trägerschaft an den Landkreis.
  • Wir fordern eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen den Zuständigen von Gemeinde Tutzing und Landratsamt Starnberg ein.
  • Bis zur geplanten Übergabe der Trägerschaft des Gymnasiums im Juli 2020 darf die Zeit nicht ungenutzt verstreichen: Die für die Fördermittelanträge notwendigen Vorplanungen wurden mit erheblichem finanziellem Aufwand der Gemeinde Tutzing entwickelt.
  • Der Gemeinderat hat längst unter 4 Varianten gewählt und diese Entscheidung an das Landratsamt weitergeleitet. Derzeit ist noch die Gemeinde Tutzing in der Pflicht, bis zur Übergabe der Trägerschaft mit Nachdruck die Interessen des Tutzinger Gymnasiums zu vertreten. Die Ratshausspitze darf sich nicht jetzt schon alleine auf die neu entstehende Schulverwaltung im Landratsamt verlassen.
  • Der bereits existierende und auch vom Gemeinderat beschlossene Sanierungsplan muss um das noch fehlende Finanzierungskonzept ergänzt werden. Die im Haushalt 2019 eingestellten und nicht verwendeten Mittel für das Gymnasium sind zu übertragen.

Begründung:

Die FDP Tutzing setzt sich schon lange dafür ein, dass die Gemeinde – trotz Übergabe der Trägerschaft – mehr Initiative für die Sanierung des Gymnasium zeigen muss. Bereits im April 2019 haben wir dazu einen Dringlichkeitsantrag im Gemeinderat eingebracht. Nach wie vor gibt es viele dringliche Themen, die die Gemeinde pro-aktiv mit einsteuertn sollte:

  • Brandschutz drängt (Südbauderzeit ohne zulässigen Brandschutz!).
  • Sanierung der Turnhallen, der Kalle Villa und des Südbausdrängen.
  • Schulausstattung bedarf dringend der Erneuerung bzw. Erweiterung: Stichworte Medienkonzept, IT-Ausstattung.
  • Fachpersonal für Schulangelegenheiten fehlt.
  • Die Übergabe der Trägerschaft darf nicht dazu führen, dass die dringend nötige Sanierung weiter verschoben wird. Letztlich sind es die Schüler, die durch das Zuständigkeitschaos benachteiligt werden.

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